Reparaturen von Scheinwerfern
Oft werden vergilbte oder zerkratzte Scheinwerfer mittels Schleifen und/oder Polieren aufbereitet. Teilweise wird nachträglich eine spezielle Beschichtung appliziert.
Auch wenn viele Betriebe das anbieten und teilweise sogar Versicherungen dies verlangen: Es ist falsch und nicht erlaubt.
Die Abdeckung des Scheinwerfers besteht aus Polycarbonat und einer hauchdünnen, transparenten Beschichtung, welche einen UV-Filter aufweist und kratzfest ist.
Eine abrasive Behandlung (schleifen und/oder polieren) zerstört diese Schutzschicht.
Zudem können durch das Schleifen und Polieren Verzerrungen entstehen, welche das Licht falsch streut.
Alle Arbeiten sind nicht erlaubt und wir führen sie nicht aus. Die Regelung gilt unabhängig vom Preis eines Scheinwerfers. Auch wenn einem Laien der Preis für einen neuen Scheinwerfer unvernünftig erscheint: Der Ersatz ist die einzige Möglichkeit, eine Beschädigung zu beheben.
Weitere Infos: Allianz Versicherung