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SCHADENSTEUERUNG - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

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Sie entscheiden. Nicht die Versicherung.

Bei einem Haftpflichtschaden bezahlt die Versicherung des Verursachers den Schaden. In der Wahl des Reparaturbetriebes sind Sie jedoch vollkommen frei.

Auch bei den meisten Kaskoschäden können Sie die Werkstatt frei wählen. Einzelne Versicherungsprodukte können Ausnahmen vorsehen.

Die Mobiliar kennt derzeit keine Policen mit eingeschränkter Werkstattwahl (Ausnahme Glas). Viele andere Versicherungen bieten hingegen günstigere Produkte mit Einschränkungen an. Wer frei entscheiden möchte, sollte die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss genau prüfen.

Wie Schadensteuerung funktioniert

Versicherungen versuchen zunehmend, Kunden in Partnerbetriebe zu lenken. Dies geschieht oft direkt nach der Schadenmeldung per Telefon, SMS, E-Mail oder App.

Typische Aussagen sind:

  • «Wir organisieren alles für Sie.»
  • «Im Partnerbetrieb erhalten Sie zusätzliche Leistungen.»
  • «Dort geht die Reparatur schneller.»
  • «Wir empfehlen Ihnen einen unserer Partnerbetriebe.»

Solche Angebote können auf den ersten Blick attraktiv wirken. Die Entscheidung bleibt jedoch bei Ihnen.

Versicherungen wollen Geld sparen. Partnerbetriebe müssen nach den Vorgaben der Versicherung arbeiten.

Ein Beispiel ist die Lackierung: Eine Spotlackierung ist günstiger. Eine perfekt ausgeführte, ganzflächige Lackierung liefert jedoch das bessere Ergebnis.

Lassen Sie sich nicht verunsichern

Immer wieder erhalten wir Rückmeldungen von Kunden, die nach einem Unfall von Versicherungen kontaktiert werden und den Eindruck erhalten, sie müssten einen bestimmten Betrieb wählen.

Das ist nicht der Fall.

Sie haben das Recht, den Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens selbst auszuwählen.

Qualität entscheidet

Die Wahl der Werkstatt sollte nicht davon abhängen, wer die Rechnung bezahlt, sondern wem Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen.


Factsheet Schadensteuerung (2014, nicht mehr ganz aktuell)

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