Kunde wollte sein Auto behalten – die Versicherung wollte Totalschaden
Ein Kunde kam nach einem unverschuldeten Unfall mit seinem sehr gepflegten VW EOS (Jahrgang 2009) zu uns. Das Fahrzeug befand sich in einem ausgezeichneten Zustand. Unser Kunde wollte sein Auto behalten.
Fakten:
- Fahrzeugwert: ca. CHF 5'500.– bis CHF 6'000.–
- Reparaturkosten: CHF 5'400.–
Der Versicherungsvertreter setzte den Fahrzeugbesitzer unter Druck, einer Totalschadenregelung zuzustimmen. Das Auto sei ein Totalschaden. Er erhalte den Fahrzeugwert, das Fahrzeug gehe an die Versicherung. Alternativ wurden ihm CHF 3'600.– angeboten. Dann dürfe er das Auto behalten und einen Betrieb suchen, der es für diesen Betrag «zusammenflickt».
Der Kunde war mit dieser Lösung nicht einverstanden und wandte sich an uns. Wir boten an, mit unserem Hausanwalt zu intervenieren. Doch schon die Ankündigung genügte: Die Versicherung lenkte ein.
Das Fahrzeug wurde fachgerecht für CHF 5'400.– repariert. Der Kunde durfte sein Auto behalten und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Unser Fazit
Für die Versicherung ist ein Totalschaden oft die wirtschaftlich attraktivste Lösung. Für den Geschädigten jedoch nicht immer.
Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen und sich nicht vorschnell zu einer Lösung drängen zu lassen.
Wir orientieren Sie offen, ehrlich und transparent. Selbstverständlich haben auch wir eigene Interessen. Der Unterschied: Wir legen sie offen.
Denn am Ende geht es um Ihr Fahrzeug, Ihr Eigentum und Ihr Geld.
Sie entscheiden. Nicht die Versicherung.
Die Versicherung wollte Profit dank Totalschaden, der Besitzer wollte sein schönes Auto. Hier steht es fertig zur Übergabe an den Kunden: