Mehrwertsteuer
Versicherungen kürzen bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die nicht nach dem Saldosteuersatz- oder Pauschalsystem abrechnen, die Mehrwertsteuer auf der Reparaturrechnung. Dieser Betrag ist deshalb direkt beim Kunden einzufordern. Dieses Vorgehen gilt sowohl bei Haftpflicht- wie auch bei Kaskoschäden.
Für das betroffene Unternehmen entsteht dadurch kein Nachteil: Die in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer kann in der regulären Quartalsabrechnung vollständig als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Anders verhält es sich, wenn ein Unternehmen nach der Saldobesteuerung abrechnet. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Mehrwertsteuer in voller Höhe.
MwSt-pflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt
Versicherung zieht bei der Bezahlung die Mehrwertsteuer ab. Wir stellen die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Firma macht bei der Mehrwertsteuerabrechung dies geltend. Es entstehen keine Kosten.
MwSt-pflichtig und nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Die Versicherung bezahlt die Rechnung vollständig. Wird trotzdem ein Abzug gemacht und Sie rechnen die MwSt pauschal ab, teilen Sie uns das bitte mit. Wir orientieren die Versicherung und diese überweist uns den Fehlbetrag.
Privatkunde
Versicherung bezahlt den vollen Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer.