Direkt zum Seiteninhalt

Experte - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

Menü überspringen
Menü überspringen
Menü überspringen

Experte – Begriff und Beurteilung

In der Schweiz werden Personen, die beschädigte Fahrzeuge begutachten und Reparaturkosten schätzen, von Versicherungen oft als „Experten“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist weit verbreitet, wird aber in der Praxis sehr unterschiedlich verstanden.

Gemäss der allgemeinen Definition – etwa nach Wikipedia – ist ein Experte eine Fachperson mit besonderen Kenntnissen und Qualifikationen in einem bestimmten Bereich. Diese Definition trifft im Schadenwesen nicht in jedem Fall auf alle Personen zu, die als „Experten“ auftreten.

Es gibt zweifellos qualifizierte Fachleute, welche aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und persönlichen Integrität dem Begriff vollauf gerecht werden. Diese leisten wertvolle Arbeit und tragen wesentlich zur professionellen Schadenabwicklung bei.

Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Personen, die heute als „Experten“ bezeichnet werden – ob als Mitarbeitende einer Versicherung oder als externe Mitarbeitende von Expertenbüros – nicht immer über vertiefte Kenntnisse der modernen Karosserieinstandsetzung und Lackiertechnik verfügen. Die technische Entwicklung in diesen Bereichen ist komplex und erfordert kontinuierliche Weiterbildung, um fachlich fundierte Beurteilungen abgeben zu können.

Ein weiterer, häufig übersehener Aspekt ist die mögliche Ziel- und Interessenkollision: In der Praxis erhalten Gutachter nicht selten spezifische Vorgaben oder Zielsetzungen. Beispielsweise kann der Fokus darauf liegen, eine rasche Schadenerledigung herbeizuführen oder die Auszahlung so zu strukturieren, dass die Versicherungskosten minimiert werden. Solche Vorgaben können dazu führen, dass Varianten wie die Konstruierung eines Totalschadens oder die Abwicklung zum Zeitwert begünstigt werden – mit deutlichen finanziellen Folgen für den Geschädigten. Es liegen Hinweise vor, dass derartige Arbeitsanweisungen in einzelnen Fällen Teil interner Schulungen und Prozesse sind; das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass dies nicht automatisch auf alle Beteiligten oder alle Versicherungen zutrifft.

Die Folge ist, dass der Begriff „Experte“ zunehmend unscharf wird: Eine klare Unterscheidung zwischen formaler Funktion und tatsächlicher fachlicher Expertise wäre wünschenswert – im Interesse von Transparenz, Qualität und des Vertrauens in das Schadenbeurteilungssystem. Gleichzeitig ist wichtig zu betonen, dass diese Praxis nicht pauschal allen Versicherungen oder allen Gutachtern vorgeworfen werden kann; es gibt grosse Unterschiede zwischen einzelnen Organisationen und Personen.



Zurück zum Seiteninhalt